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   OVG Bremen, 20.09.1991 - 1 B 45/91, 1 B 48/91   

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https://dejure.org/1991,23965
OVG Bremen, 20.09.1991 - 1 B 45/91, 1 B 48/91 (https://dejure.org/1991,23965)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.09.1991 - 1 B 45/91, 1 B 48/91 (https://dejure.org/1991,23965)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. September 1991 - 1 B 45/91, 1 B 48/91 (https://dejure.org/1991,23965)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abschnittsbildung; Mitwirkung der Stadtbürgerschaft; Erschließung eines Grundstücks; Zufahrt; Bahnlinie; Bebauungsplan; Erschließungsanlage; Brückenbauwerk

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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Bremen, 22.04.1997 - 1 BA 43/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Umfang der Geltung

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  • VG Bremen, 15.12.2011 - 5 V 895/11

    Untersagung der Vermittlung von Live-Sportwetten

    Für die Anwendung von Verwaltungszwang kommt es im gestreckten Verfahren im Übrigen nicht auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung an, sondern es genügt eine vollziehbare Grundverfügung (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 07.09.1981, Az. 1 B 48/91; OVG.
  • VG Bremen, 16.12.2011 - 2 K 1110/10

    Erschließungsbeiträge Osterholzer Dorfstraße - Abschnitt; Bebauungsplan;

    Insbesondere bedarf es hierfür keines Beschlusses der Stadtbürgerschaft (OVG Bremen, Beschluss vom 20.09.1991 - 1 B 45/91 - juris).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen

    Soweit die Beteiligung der Stadtbürgerschaft an Verwaltungsentscheidungen nicht ausdrücklich durch Verfassung oder Gesetz vorgeschrieben ist, bedarf es ihrer Mitwirkung nach bremischem Kommunalverfassungsrecht - teilweise abweichend von anderen Bundesländern - nicht (vgl. VG Bremen, Urteil vom 29.05.1997 - 2 A 100/96; OVG Bremen, Beschluss vom 20.09.1991 - 1 B 45/91).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 371/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Parteien

    Soweit die Beteiligung der Stadtbürgerschaft an Verwaltungsentscheidungen nicht ausdrücklich durch Verfassung oder Gesetz vorgeschrieben ist, bedarf es ihrer Mitwirkung nach bremischem Kommunalverfassungsrecht - teilweise abweichend von anderen Bundesländern - nicht (vgl. VG Bremen, Urteil vom 29.05.1997 - 2 A 100/96; OVG Bremen, Beschluss vom 20.09.1991 - 1 B 45/91).
  • VG Bremen, 26.04.2010 - 5 K 3424/08

    EU-Führerschein - Nutzungsuntersagung in Deutschland

    Für die Anwendung von Verwaltungszwang kommt es im gestreckten Verfahren nicht auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung an, sondern es genügt eine vollziehbare Grundverfügung (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 07.09.1981, Az. 1 B 48/91; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2009, Az. 11 ME 478/08).
  • VG Bremen, 02.09.2011 - 5 V 331/11
    es im gestreckten Verfahren nicht auf die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung an, sondern es genügt eine vollziehbare Grundverfügung (OVG Bremen, Beschl. v. 07.09.1981, Az. OVGBREMEN Aktenzeichen 1B4891 1 B 48/91; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.03.2009, Az. OVGLUENEBURG Aktenzeichen 11ME47808 11 ME 478/08).
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